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Darf das Gericht mir trotz strenger Regeln beim Vorbringen helfen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Schuldner
Ja. Auch wenn Sie alle Einwände sofort vorbringen müssen, bleibt das Gericht verpflichtet, den Sachverhalt zu erörtern und zu klären. Es muss ihn nach allen rechtlichen Gesichtspunkten prüfen; eine nötige Klarstellung und Vervollständigung ist erlaubt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 26.06.2019 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Die für Klagen nach § 35 EO gemäß Abs 3 dieser Gesetzesstelle geltende sogenannte Eventualmaxime berührt nicht die materielle Prozessleitungspflicht des Gerichtes im Sinne des § 182 ZPO und seine Pflicht, den den Klagsgrund bildenden Sachverhalt nach allen möglichen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und steht einer notwendig erscheinenden Klarstellung und Vervollständigung dieses Sachverhaltes nicht entgegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001433 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Schlüssiges Vorbringen in der Klage

In der Klage müssen Sie nicht den gesamten Sachverhalt schildern, aber alle Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, vollständig und knapp vorbringen. Fehlen solche Angaben und lassen sie sich auch durch Fragen des Gerichts nicht ergänzen, wird die Klage abgewiesen.

günstig für Beklagter Anleitungspflicht des Gerichts

Nein. Das Gericht muss Ihnen zwar Gelegenheit geben, ein unklares oder unbestimmtes Begehren zu verdeutlichen. Es muss Sie aber nicht dazu anleiten, Ihr Begehren zu ändern oder zu erweitern, damit es doch noch Erfolg haben könnte, und auch nicht auf bisher nicht erhobene Ansprüche hinweisen.

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