Darf ich etwas neben der Fahrbahn abstellen?
günstig für Verkehrsteilnehmer betrifft Anrainer, Unternehmer, Verkehrsteilnehmer
Die Regeln über die Benützung von Straßen zu anderen als Verkehrszwecken beschränken nicht nur die Fahrbahn, sondern auch die daran anschließenden Straßenteile wie das Bankett. Sie dienen der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 12.12.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Durch die Vorschrift des § 82 StVO 1960 soll im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht nur die Benützung der Fahrbahn (§ 2 Abs 1 Z 2 StVO 1960), sondern auch daran anschließender Teile der Straße (§ 2 Abs 1 Z 1), etwa der Straßenbankette (§ 2 Abs 1 Z 6) zu verkehrsfremden Zwecken eingeschränkt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Verhinderung von Gefahren, die sich für Passanten allein aus dem allfälligen Umstürzen von am Gehsteig zu Werbezwecken aufgestellten, nicht standsicheren Verkaufsständern ergeben, ist vom Normzweck des §82 StVO hingegen nicht mitumfasst.OGH 1 Ob 34/05i, 12.04.2005
- Unter diesem Gesichtspunkt ist vom Schutzzweck des § 82 StVO die Verhinderung der Verengung der Gehsteigbreite durch verkehrsfremde Benützung des Gehsteigs und aller in diesem Zusammenhang auftretenden Gefahren für die körperliche Sicherheit von Fußgängern umfasst, um deren leichtes, flüssiges und sicheres Vorankommen zu ermöglichen.OGH 1 Ob 34/05i, 12.04.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027655 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 199/24i, 12.12.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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