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Zählen meine eigenen Investitionen beim Kauf der Genossenschaftswohnung mit?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Nutzungsberechtigte, Bauvereinigung, Käufer
Ja. Haben Sie in Ihre Wohnung auf eigene Kosten wertsteigernd investiert, wird das beim Fixpreis für den Ankauf berücksichtigt. Der Preis wird zunächst vom jetzigen Zustand der Wohnung ausgehend berechnet und dann wegen Ihrer Investitionen vermindert.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 29.09.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Der Preis soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers zunächst ausgehend von dem vom Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten geschaffenen Zustand berechnet, dann allerdings analog den Vorgaben des § 20 Abs 5 WGG gemindert werden. Bei der Ermittlung der Unangemessenheit des Fixpreises (§ 18 Abs 3b WGG) ist auf werterhöhende Investitionen des Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten Bedacht zu nehmen, aber nicht dergestalt, dass die Gleichartigkeit der frei finanzierten Vergleichsobjekte in diesen Fällen nicht nach der Beschaffenheit des Objekts zum Zeitpunkt des Fixpreisangebots, sondern – unter Ausklammerung der Investitionen – nach dessen ursprünglicher Beschaffenheit zu bestimmen wären. Die vom Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf seine Kosten durchgeführten werterhöhenden Investitionen sind vielmehr (nur) insofern relevant und zu bewerten, als sie nach den Vorgaben des § 20 Abs 5 WGG kaufpreismindernd zu berücksichtigen sind.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131042 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Mietvertragsgebühr bei Genossenschaftswohnungen

Ja. Im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes darf ein Vertragsformblatt vorsehen, dass Sie als Mieter die gesamten Mietvertragsgebühren tragen. Darin liegt keine unzulässige grobe Benachteiligung.

günstig für Vermieter Mieterinvestition und Mietzinshöhe

Ja. Für die Höhe des Mietzinses ist der Mietgegenstand so zu beurteilen, wie er tatsächlich beschaffen ist, und nicht in einer gedachten früheren Gestalt. Eine vom Mieter eingezogene Zwischendecke ist daher zu berücksichtigen, gleichgültig wie lange dieser Einbau zurückliegt.

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