Zählen meine eigenen Investitionen beim Kauf der Genossenschaftswohnung mit?
günstig für Mieterbetrifft Mieter, Nutzungsberechtigte, Bauvereinigung, Käufer
Ja. Haben Sie in Ihre Wohnung auf eigene Kosten wertsteigernd investiert, wird das beim Fixpreis für den Ankauf berücksichtigt. Der Preis wird zunächst vom jetzigen Zustand der Wohnung ausgehend berechnet und dann wegen Ihrer Investitionen vermindert.
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 29.09.2016
(1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Der Preis soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers zunächst ausgehend von dem vom Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten geschaffenen Zustand berechnet, dann allerdings analog den Vorgaben des § 20 Abs 5 WGG gemindert werden. Bei der Ermittlung der Unangemessenheit des Fixpreises (§ 18 Abs 3b WGG) ist auf werterhöhende Investitionen des Mieters oder sonstigen Nutzungsberechtigten Bedacht zu nehmen, aber nicht dergestalt, dass die Gleichartigkeit der frei finanzierten Vergleichsobjekte in diesen Fällen nicht nach der Beschaffenheit des Objekts zum Zeitpunkt des Fixpreisangebots, sondern – unter Ausklammerung der Investitionen – nach dessen ursprünglicher Beschaffenheit zu bestimmen wären. Die vom Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten auf seine Kosten durchgeführten werterhöhenden Investitionen sind vielmehr (nur) insofern relevant und zu bewerten, als sie nach den Vorgaben des § 20 Abs 5 WGG kaufpreismindernd zu berücksichtigen sind.
Ja. Im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes darf ein Vertragsformblatt vorsehen, dass Sie als Mieter die gesamten Mietvertragsgebühren tragen. Darin liegt keine unzulässige grobe Benachteiligung.
günstig für Vermieter Mieterinvestition und Mietzinshöhe
Ja. Für die Höhe des Mietzinses ist der Mietgegenstand so zu beurteilen, wie er tatsächlich beschaffen ist, und nicht in einer gedachten früheren Gestalt. Eine vom Mieter eingezogene Zwischendecke ist daher zu berücksichtigen, gleichgültig wie lange dieser Einbau zurückliegt.