Darf ich als Erbe schon vor meiner Eintragung Grundstücke abteilen?
betrifft Erben, Grundstückseigentümer
Nein. Solange Sie als Erbe noch nicht selbst im Grundbuch stehen, können Sie kein Grundstück abschreiben und einer neuen Einlage zuschreiben lassen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein Verkauf vorbereitet wird; ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 29.09.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Die von einem eingeantworteten, jedoch im Grundbuch noch nicht eingetragenen Erben angestrebte Abschreibung eines Grundstücks und dessen Zuschreibung zu einer neu zu begründenden EZ zugunsten des Erblassers ist nicht zulässig; dabei handelt es sich nämlich um keinen der typischen Verkaufsvorbereitungsfälle, in denen die Rechtsprechung dem Erben ausnahmsweise eine Antragslegitimation zubilligt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131043 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 83/16s, 29.09.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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