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Kann das Gericht über einen Unbeteiligten eine bindende Feststellung treffen?

betrifft Wohnungseigentümer, Bauträger, Antragsteller
Nein. Im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren kann nicht festgestellt werden, ob eine Person, die am Verfahren nicht beteiligt ist, damals Wohnungseigentumsorganisator war. Eine solche Feststellung würde diese Person nicht binden und ist deshalb unzulässig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 22.11.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Die rechtliche Qualifikation einer – am wohnrechtlichen Außerstreitverfahren nicht beteiligten und von der Rechtskraftwirkung des Zwischenfeststellungsantrags daher nicht erfassten – Person als Wohnungseigentumsorganisator im Sinne des § 24 WEG 1975 oder § 38 Abs 1 Z 1 WEG 2002 zum Zeitpunkt des Abschlusses von Benützungsvereinbarungen ist nicht feststellungsfähig.

Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131117 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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