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Kann das Gericht im Wohnrechtsverfahren die Gültigkeit einer Vereinbarung prüfen?

betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer, Antragsteller
Wenn Sie ausschließlich festgestellt haben wollen, dass eine Vereinbarung ungültig ist, müssen Sie das mit einer eigenen Klage im ordentlichen Verfahren betreiben. Kommt es auf die Gültigkeit dagegen nur nebenbei an, muss das Gericht im besonderen Wohnrechtsverfahren diese Frage selbst beantworten. Es ist dazu nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet.

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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 02.09.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Ein selbständiges Begehren auf Feststellung der zivilrechtlichen Ungültigkeit von Vereinbarungen beziehungsweise deren Anfechtung ist dem Rechtsweg vorbehalten, wenn sie auch als Vorfragen durchaus zulässigerweise in einem Außerstreitverfahren, etwa nach § 22 Abs 1 Z 6 WGG geprüft werden können. (Hier: Begehren auf eine selbständige Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der zwischen der Bauvereinigung und den antragstellenden Mietern getroffenen Vereinbarung über die Zahlung von Beiträgen zur Finanzierung des Bauvorhabens im Sinn des § 14 Abs 1 letzter Satz WGG.)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114595 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 6.

Im Gesetz

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