Muss das Gericht den neuen Eigentümer selbst ins Verfahren einbeziehen?
günstig für Erwerber betrifft Wohnungseigentümer, Mieter, Vermieter, Miteigentümer
Ja. Im Außerstreitverfahren, etwa in Wohnrechtssachen, gilt die Prozessregel nicht, nach der ein Verkauf während des Verfahrens ohne Einfluss bleibt. Das Gericht ist dort nämlich verpflichtet, jederzeit von sich aus alle Personen einzubeziehen, deren Rechte die Entscheidung betrifft.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (18 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1985)
Keine analoge Anwendung des § 234 ZPO im Außerstreitverfahren.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verfahren zur Durchsetzung einer Hauptmietzinsabrechnung.OGH 5 Ob 183/11i, 24.04.2012
- Hier: Wohnrechtliches Außerstreitverfahren.OGH 5 Ob 59/11d, 26.05.2011
- Der Grund für die Unanwendbarkeit dieser Schutzbestimmung gegen die Vereitelung des Verfahrenserfolges durch eine Verfügung über den Verfahrensgegenstand während des Verfahrens liegt darin, dass in den betreffenden außerstreitigen Verfahren die Verpflichtung des Richters besteht, von Amts wegen jederzeit alle Personen, deren Rechte durch die Entscheidung betroffen werden, auch noch im Laufe des Verfahrens in dieses einzubeziehen. Lediglich in dem außerstreitigen Verfahren zuzuzählenden Materien, in welchen unübersehbare Parallelen zu den maßgeblichen Grundsätzen des streitigen Zivilprozesses bestehen, ist eine Ausnahme möglich.OGH 5 Ob 515/92, 26.05.1992
- Im Verfahren nach den §§ 15 ff MunLagG ist § 234 ZPO analog anzuwenden.OGH 1 Ob 581/90, 12.09.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005786 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 18.
- OGH 5 Ob 130/24i, 18.12.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 13/22f, 06.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 117/20x, 21.07.2020, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 164/19g, 22.10.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 74/18w, 15.05.2018, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 4/17z, 29.08.2017, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 93/17p, 20.07.2017, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 4/17z, 04.04.2017, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 50/17i, 04.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) Art. 18 § 1
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 26 · Gemeinschaftsordnung
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 234
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Parteiwechsel im Außerstreitverfahren
Wohnungseigentum · Parteistellung nach Eigentumsübergang
Eigentum und Grundbuch · Verkauf des Anteils während des Verfahrens
Exekution · Urteil gegen den neuen Eigentümer
Wohnungseigentum · Wohnungsverkauf während des Verfahrens