Bekomme ich Entgelt, wenn ich kein Wochengeld erhalte?
günstig für Arbeitnehmerin betrifft Arbeitnehmerinnen, Arbeitgeber, werdende Mütter
Die Regelung des Angestelltengesetzes über die Entgeltfortzahlung rund um die Geburt ist durch das Mutterschutzgesetz weitgehend überholt. Sie gilt aber weiterhin für Arbeitnehmerinnen, die nicht pflichtversichert sind und wegen der Unentgeltlichkeit ihres Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Wochengeld haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Die Bestimmung des § 8 Abs 4 AngG ist zwar durch das Mutterschutzgesetz im wesentlichen gegenstandslos geworden, sie hat jedoch ihre Wirksamkeit nicht für solche Arbeitnehmerinnen verloren, die nicht der Pflichtversicherung nach dem ASVG unterliegen und zufolge der Unentgeltlichkeit ihres Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Wochengeld haben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Es besteht nach § 8 Abs 4 AngG kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sich die Angestellte vor Eintritt des Beschäftigungsverbots in einer mit dem Dienstgeber zur Kinderbetreuung vereinbarten Karenz befindet; ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht aus § 14 Abs 2 MSchG. Wohl kann aber ein derartiger Anspruch auf Art 11 Z 2 lit b der Mutterschutz-RL 92/85/EWG im von der Richtlinie geschützten Ausmaß von 14 Wochen gestützt werden, da die Richtlinie, soweit es an der Umsetzung durch den Staat mangelt, gegenüber einer mit der öffentlichen Gesundheitsversorgung betrauten staatlichen Einrichtung als Dienstgeberin unmittelbar wirkt. Dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten überlässt, ob sie diesen Anspruch als Sozialleistung oder Entgeltfortzahlung ausgestalten wollen, steht der unmittelbaren Anwendung nicht entgegen, weil – wenn der Staat seiner Verpflichtung zur Umsetzung nicht rechtzeitig nachkommt – der Berechtigte entscheiden kann, auf welchem System er seine Ansprüche geltend machen will, wobei er aber naturgemäß keinen Anspruch auf doppelte Auszahlung hat.OGH 8 ObA 42/22t, 30.08.2022
- Die Entgeltfortzahlung nach § 8 Abs 4 AngG (idF BGBl 1975/418) ist als vergleichbare Leistung im Sinn des § 6 Abs 1 KBGG (idF BGBl 2009/116) anzusehen.OGH 10 ObS 129/17v, 14.11.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027973 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 8 ObA 42/22t, 30.08.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 10 ObS 129/17v, 14.11.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 23/16x, 21.04.2016
Im Gesetz
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