Darf mich mein Arbeitgeber wegen meines Gesichtsschleiers kündigen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2016)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131193 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 117/15v, 25.05.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
GlBG §20 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Es kommt nicht darauf an, ob konkrete Religionsvorschriften das Tragen des Gesichtsschleiers verlangen. Es genügt, dass es Ausdruck religiöser Gebräuche und einer ernsthaften Gewissensentscheidung ist; das trifft auf den islamischen Gesichtsschleier zu.
Ja. Wird eine Notariatsangestellte wegen des islamischen Kopftuchs und der Abaya beim Kontakt mit Klienten und bei der Tätigkeit als Testamentszeugin gegenüber anderen zurückgesetzt, liegt eine unmittelbare Benachteiligung wegen der Religion bei den Arbeitsbedingungen vor.