Werde ich benachteiligt, wenn ich vom Kundenkontakt ausgeschlossen werde?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131199 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 117/15v, 25.05.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
GlBG §17 Abs1 Z6
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In dem entschiedenen Fall ja. Eine Notariatsangestellte wollte sich nicht an die Weisung ihres Arbeitgebers halten und beharrte darauf, einen islamischen Gesichtsschleier zu tragen. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung war keine verbotene unmittelbare Benachteiligung wegen der Religion, weil eine gesetzliche Ausnahme eingriff.
Nein. Der Gesichtsschleier bedeckt auch das Gesicht und erschwert die Verständigung mit Klienten, Mitarbeitern und dem Notar. Weil diese Verständigung zur Arbeit einer Notariatsangestellten gehört, ist ein unbedecktes Gesicht dort eine wesentliche und entscheidende berufliche Voraussetzung.