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Darf mein Arbeitgeber sich auf Erwartungen der Kunden berufen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kunden
Nein. Unbestimmte Erwartungen oder Vorbehalte von Kunden rechtfertigen eine Benachteiligung nicht; das Recht will gerade Vorurteile überwinden. Entscheidend ist allein, ob das Ablegen des Kleidungsstücks für die Arbeit wesentlich und entscheidend ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Aus „unbestimmten Erwartungen von Klienten“ ist nichts zu gewinnen, zumal das Antidiskriminierungsrecht bezweckt, allfällige Vorurteile zu überwinden. Maßstab nach § 20 Abs 1 GlBG sind nicht diffuse Vorbehalte, sondern dass das Nichttragen des islamischen Kopftuchs und der Abaya eine wesentliche und entscheidende berufliche Voraussetzung einer Notariatsangestellten sein muss.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131196 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

GlBG §20 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kündigung wegen Gesichtsschleier

In dem entschiedenen Fall ja. Eine Notariatsangestellte wollte sich nicht an die Weisung ihres Arbeitgebers halten und beharrte darauf, einen islamischen Gesichtsschleier zu tragen. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung war keine verbotene unmittelbare Benachteiligung wegen der Religion, weil eine gesetzliche Ausnahme eingriff.

günstig für Arbeitgeber Gesichtsschleier im Kundenkontakt

Nein. Der Gesichtsschleier bedeckt auch das Gesicht und erschwert die Verständigung mit Klienten, Mitarbeitern und dem Notar. Weil diese Verständigung zur Arbeit einer Notariatsangestellten gehört, ist ein unbedecktes Gesicht dort eine wesentliche und entscheidende berufliche Voraussetzung.

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