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Muss meinem Arbeitgeber bei Diskriminierung ein Verschulden nachgewiesen werden?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein. Für die Ansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob den Arbeitgeber ein Verschulden trifft. Nur in einzelnen ausdrücklich geregelten Fällen ist das anders.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Auf ein Verschulden kommt es im Rechtsfolgensystem des GlBG, soweit nicht Gegenteiliges normiert ist (zB für die Belästigung durch Unterlassen der Abhilfe nach § 21 Abs 1 Z 2 GlBG) grundsätzlich nicht an.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131201 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

GlBG §26 Abs6

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Beweis fehlenden Verschuldens

Ja. Ein pflichtwidriges Verhalten deutet im Allgemeinen schon auf ein Verschulden hin. Wollen Sie sich darauf berufen, dass Sie nicht zurechnungsfähig waren, sich geirrt haben oder Ihnen die Pflichtwidrigkeit nicht bewusst war, müssen Sie das behaupten und beweisen.

günstig für Arbeitgeber Gleichbehandlung bei Einstellung und Beförderung

Aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung können Sie keinen durchsetzbaren Anspruch auf Einstellung oder Beförderung ableiten; niemand kann zum Abschluss eines Vertrags gezwungen werden. Für einen Ersatzanspruch müssen Sie zeigen, dass der Schaden ohne die Benachteiligung nicht eingetreten wäre.

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