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Kann ich einen Kauf auf der Messe binnen 14 Tagen widerrufen?

günstig für Unternehmer betrifft Konsumenten, Käufer, Unternehmer, Aussteller
Nein. Ein Messestand, den ein Unternehmer während der ganzen Messedauer benützt, gilt als Geschäftsraum, auch wenn die Messe nur einmal im Jahr stattfindet. Ein Rücktrittsrecht wie bei Geschäften außerhalb von Geschäftsräumen steht Ihnen daher nicht zu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Auch der während der gesamten Messedauer benützte Messestand eines Unternehmers auf einer nur einmal jährlich stattfindenden Verkaufsmesse ist ein Geschäftsraum iSd § 3 Z 3 FAGG, sodass kein Rücktrittsrecht nach § 11 Abs 1 FAGG besteht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131235 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

FAGG §3 Z1 lita, FAGG §3 Z3, FAGG §11 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Rücktritt bei Dauerverträgen

Ja. Das Rücktrittsrecht für Verträge, die Sie nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers abgeschlossen haben, gilt auch für Verträge, die längere Zeit laufen, etwa ein Mietverhältnis. Nur für Versicherungsverträge gibt es eine eigene Regelung.

günstig für Konsument Widerrufsformular bei Haustürgeschäften

Bei Geschäften außerhalb der Geschäftsräume muss Ihnen der Unternehmer zusätzlich zur schriftlichen Belehrung über das Rücktrittsrecht auch das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Tut er das nicht, verlängert sich Ihre Frist um zwölf Monate. Etwas anderes gilt nur, wenn ihm das ausnahmsweise eine unverhältnismäßige oder untragbare Last auferlegen würde.

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