Kann ich von einem Maklervertrag im Fernabsatz zurücktreten?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 29.11.2017 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2017)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131791 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 122/17z, 29.11.2017
Genannte Normen
FAGG §1 Abs2 Z6; FAGG §1 Abs2 Z7
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein Messestand, den ein Unternehmer während der ganzen Messedauer benützt, gilt als Geschäftsraum, auch wenn die Messe nur einmal im Jahr stattfindet. Ein Rücktrittsrecht wie bei Geschäften außerhalb von Geschäftsräumen steht Ihnen daher nicht zu.
Das Rücktrittsrecht kann wegfallen, wenn die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde. Diese Regel soll den Unternehmer davor schützen, dass Sie erst nach der vollständigen Leistung zurücktreten.