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Kann ich von einem Maklervertrag im Fernabsatz zurücktreten?

günstig für Konsument betrifft Wohnungssuchende, Konsumenten, Immobilienmakler
Ja. Ein Vertrag mit einem Immobilienmakler fällt nicht unter die Ausnahmen für Grundstücksgeschäfte oder für die Vermietung von Wohnraum. Die Regeln über Fern- und Auswärtsgeschäfte gelten daher auch für ihn.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 29.11.2017 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2017)

Der Immobilienmaklervertrag fällt nicht unter die Ausnahmen des § 1 Abs 2 Z 6 und Z 7 FAGG.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131791 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

FAGG §1 Abs2 Z6; FAGG §1 Abs2 Z7

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Rücktritt bei Kauf auf der Messe

Nein. Ein Messestand, den ein Unternehmer während der ganzen Messedauer benützt, gilt als Geschäftsraum, auch wenn die Messe nur einmal im Jahr stattfindet. Ein Rücktrittsrecht wie bei Geschäften außerhalb von Geschäftsräumen steht Ihnen daher nicht zu.

günstig für Unternehmer Rücktritt nach vollständiger Leistung

Das Rücktrittsrecht kann wegfallen, wenn die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde. Diese Regel soll den Unternehmer davor schützen, dass Sie erst nach der vollständigen Leistung zurücktreten.

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