Gilt der Onlinekauf noch, wenn ich vorher vor Ort war?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2025)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135515 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 168/24b, 23.09.2025, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
FAGG §3
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wenn Sie aus eigenem Antrieb aktiv geworden sind, etwa aus Neugier ausgestellte Ware näher betrachten, haben Sie das Geschäft selbst angebahnt. Daran ändert es nichts, dass der Unternehmer Sie zuerst angesprochen hat. Ein Rücktritt wegen einer Anbahnung außerhalb der Geschäftsräume steht Ihnen dann nicht zu.
Das Rücktrittsrecht kann wegfallen, wenn die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde. Diese Regel soll den Unternehmer davor schützen, dass Sie erst nach der vollständigen Leistung zurücktreten.