Zum Inhalt springen

Bekomme ich die Kosten ersetzt, wenn Vereinbartes fehlt?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Bauherr, Unternehmer, Konsument
Ja. Fehlt etwas, das vereinbart war, können Sie in der Regel den Wertunterschied zwischen der mangelhaften und der vertragsgemäßen Sache verlangen. Wenn die fehlende Leistung den Gebrauch verbessert hätte, sind die Kosten für ihre Herstellung selbst Ihr Schaden, auch wenn die ganze Sache dadurch nicht weniger wert ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 22.12.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Der Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung setzt grundsätzlich voraus, daß überhaupt ein Schaden eingetreten ist, so daß der Erfüllungsanspruch, der ohne Rücksicht darauf gebührt ob die Erfüllung dem Gläubiger nützt, nicht mit dem Schadenersatzanspruch gleichgesetzt werden kann, ohne daß geprüft wird, ob das Ausbleiben der Leistung dem Gläubiger schadet. Grundsätzlich kann daher nur die Differenz zwischen dem objektiven Wert der mangelhaften und dem objektiven Wert der mangelfreien Sache begehrt werden. Dadurch soll eine ungerechtfertigte Besserstellung des Gläubigers vermieden werden. Vielfach, insbesondere bei Veräußerung einer neuen Sache (hier: Ankauf eines Hauses, das vereinbarungsgemäß mit zwei Kaminen ausgestattet sein soll, errichtet wurde nur ein Kamin), schlägt sich der Aufwand in einer erhöhten Gebrauchstauglichkeit nieder, um deretwillen der Aufwand in Kauf genommen wird. Unterbleibt die Leistung, so ist der zu ihrer Erbringung erforderliche Aufwand zugleich Schaden, ohne daß es darauf ankäme, ob die gesamte Sache (hier das gesamte Haus) im Wert verringert wurde.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018559 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Ersatz bei unbehebbarem Mangel

Lässt sich der Mangel eines einzelnen, unverwechselbaren Stücks nicht beheben, ersetzt man Ihnen nur den Schaden, den Sie durch das Vertrauen auf den Vertrag erlitten haben. Den vollen Wert, den Sie bei einwandfreier Leistung gehabt hätten, bekommen Sie nur bei behebbaren Mängeln.

günstig für Verkäufer Zahlung zurückhalten bei anderer Lieferung

Sie dürfen eine Zahlung nur zurückhalten, wenn die beiden Pflichten aus demselben Geschäft stammen und durch einen gemeinsamen Zweck verbunden sind. Eine Preisminderung wegen mangelhafter Möbel können Sie daher nicht der Rechnung für andere, einwandfrei gelieferte Möbel entgegenhalten. Auch eine laufende Geschäftsbeziehung ändert daran nichts.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Geldersatz für einen Mangel
Vertragsrecht · Geld für die Mängelbehebung
Schadenersatz · Ersatz nach unterlassener Warnung
Vertragsrecht · Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei Vertragsbruch
Vertragsrecht · Kosten der Mängelbehebung beim Werkvertrag