Kann ich meinen Mietvertrag per E-Mail kündigen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2017)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131340 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 3 Ob 188/25f, 17.12.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 886
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 33 · Gerichtliche Kündigung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Halten Sie als Mieter bei Ihrer Kündigung die vorgeschriebene Jahresfrist nicht ein, ist die Kündigung nicht wirkungslos. Das Mietverhältnis endet dann zum frühestmöglichen zulässigen Zeitpunkt.
Ja. Wird eine bestimmte Tatsache als Kündigungs- oder Auflösungsgrund vereinbart, braucht das die Schriftform, und beide Seiten müssen unterschreiben. Der Zweck ist nicht der Beweis, sondern Ihr Schutz als Mieter: Ihnen soll die Tragweite besonders augenscheinlich werden. Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte Signatur genügt dafür nicht.