Wie lange darf mich ein Vertrag binden?
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klausel, die Rückverkauf der Aktien erst 48 Monate nach Vertragsabschluss ermöglicht.OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026
- Hier: Klauseln einer Aktiengesellschaft, die nach ihren Statuten Feriendörfer, Apartmentanlagen, Hotels und ähnliche Einrichtungen erstellt, erwirbt, mietet, verwaltet und betreibt, um diese in erster Linie ihren Aktionären und Partnern zu möglichst vorteilhaften Konditionen zur Verfügung zu stellen.OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026
- Die Beurteilung, ob ein Verbraucher während einer unangemessen langen Frist an den Vertrag gebunden ist, ergibt sich auch aus dem Zusammenspiel aus Mindestvertragsdauer und anschließender Kündigungsmöglichkeiten.OGH 9 Ob 68/24a, 23.10.2024
- Hier: Klausel in Fitnessstudiovertrag.OGH 3 Ob 79/23y, 19.07.2023
- Hier: Fitnessstudiovertrag mit unangemessen langer Bindungsfrist von bis zu 18 MonateOGH 5 Ob 64/23g, 31.05.2023
Alle 20 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Kündigungsfrist FitnesscentermitgliedschaftOGH 5 Ob 169/22x, 18.04.2023
- Hier: Klausel in einem Fitnessstudio-Vertrag: Bindungsfrist von 16 Monaten unangemessen lange.OGH 9 Ob 88/22i, 24.01.2023
- Hier: Fitnessstudiovertrag mit unangemessen langer Bindungsfrist von 15 Monaten, für die der bloße Hinweis auf einen Preisnachlass als sachliche Rechtfertigung nicht ausreicht.OGH 10 Ob 53/22z, 22.11.2022
- Hier: Eine Kündigungsfrist von einem Jahr mit Kündigungstermin jeweils zum Jahresende für ein als Risikofinanzierung gegebenes Darlehen ist nicht unangemessen lange.OGH 4 Ob 110/17f, 24.08.2017
- Hier: Mobilfunkvertrag – Verlängerung der Kündigungsfrist auf zwölf Wochen unzulässig.OGH 9 Ob 14/17z, 24.05.2017
- Hier: Fitnesstudiovertrag.OGH 5 Ob 205/13b, 13.03.2014
- Die Vereinbarung, dass das Vertragsverhältnis nach Ablauf des ersten Jahres halbjährlich unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden kann, ist in Anbetracht der Besonderheiten des hier zu beurteilenden Fitnessstudiovertrags ebenfalls nicht unangemessen.OGH 5 Ob 205/13b, 13.03.2014
- Trifft daher ein Unternehmer eine Investitionsentscheidung, die beträchtliches Kapital über einen langen Zeitraum bindet und häufig die Verwendung von Fremdmitteln einschließt, so übernimmt er als Initiator und Investor gewöhnlich ein hohes wirtschaftliches Risiko. Das erfordert längere Bindungsfristen seiner Vertragspartner innerhalb des Leistungssynallagmas, weil die Investitionsentscheidung erst dann in ihren vorhersehbaren Auswirkungen zur Beschränkung des kaufmännischen Risikos kalkulierbar wird.OGH 5 Ob 205/13b, 13.03.2014
- Hier: Vertrag mit einem Fitness-Studio.OGH 9 Ob 69/11d, 29.05.2012
- Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Bindungsfrist ist auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen.OGH 9 Ob 75/10k, 28.02.2011
- Hier zur Frage der Kündigungsmöglichkeit des Treugebers bei der kupierten Publikums-KG.OGH 9 Ob 68/08b, 29.06.2009
- Bei der Bewertung der gröblichen Benachteiligung sind allfällige dispositive Regelungen als Grundlage heranzuziehen.OGH 9 Ob 68/08b, 29.06.2009
- Die Angemessenheit der Frist richtet sich nach der Art des Geschäfts und den von redlichen Vertragsparteien üblicherweise vereinbarten Fristen.OGH 9 Ob 68/08b, 29.06.2009
- Die Interessen des Unternehmers auf Durchführung des Vertrags sind mit den Interessen des Verbrauchers auf angemessene und feststellbare Erfüllungszeit abzuwägen.OGH 9 Ob 68/08b, 29.06.2009
- Ob eine unangemessen lange Frist vorliegt, ist durch eine Abwägung der beiderseitigen Interessen zu ermitteln. Dabei sind die typischen Erwartungen des Kunden den wirtschaftlichen und technischen Interessen des Unternehmers gegenüberzustellen (hier: Freischaltung eines Mobiltelefonanschlusses).OGH 4 Ob 227/06w, 20.03.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121007 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 31.
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 75/25w, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 68/24a, 23.10.2024, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 171/22p, 17.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 64/23g, 31.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 94/22x, 27.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 169/22x, 18.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 106/22m, 24.01.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 228/17h, 21.12.2017, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 110/17f, 24.08.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das besondere Kündigungsrecht für Verträge über wiederkehrende Lieferungen gilt nur für die im Gesetz genannten Verträge und wird nicht auf andere übertragen. Für andere Dauerverträge schützt Sie die Regel gegen unangemessen lange Bindungsfristen. Die Wertungen der besonderen Bestimmung fließen dabei nicht ein.
Trägt ein Unternehmen bei einem Dauervertrag ein hohes wirtschaftliches Risiko, weil es Leistungen vorfinanziert, darf es seine Vertragspartner längere Zeit binden. Nur so kann es sein Risiko durch eine sachgerechte Kalkulation begrenzen.