Warum darf mich ein Vertrag manchmal jahrelang binden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Beurteilung, ob ein Verbraucher während einer unangemessen langen Frist an den Vertrag gebunden ist, ergibt sich auch aus dem Zusammenspiel aus Mindestvertragsdauer und anschließender Kündigungsmöglichkeiten.OGH 9 Ob 68/24a, 23.10.2024
- Hier: zur - konkret unangemessen langen - Kündigungsfrist bei einer Fitnesscentermitgliedschaft.OGH 5 Ob 169/22x, 18.04.2023
- Gegenüber dem Interesse des Kunden, ein für kurze Zeit befristetes Konkurrenzangebot zu nutzen ohne für einen gewissen Zeitraum zwei Vertragsverhältnisse gleichzeitig zu führen ist das Interesse daran, auf diese Weise einen Vertragswechsel zu Konkurrenzunternehmen zu erschweren nicht schutzwürdig (so schon 9 Ob 14/17z).OGH 3 Ob 43/17w, 30.08.2017
- Hier: Mobilfunkvertrag – Verlängerung der Kündigungsfrist von acht Wochen auf zwölf Wochen unzulässig.OGH 9 Ob 14/17z, 24.05.2017
- Time‑Sharing‑Vertrag; zulässige Bindung: 15 Jahre.OGH 3 Ob 132/15f, 20.01.2016
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- Die Angemessenheit der Frist richtet sich nach der Art des Geschäfts und den von redlichen Vertragsparteien üblicherweise vereinbarten Fristen.OGH 5 Ob 205/13b, 13.03.2014
- Hier: Deinstallationsentgelt.OGH 4 Ob 99/09a, 23.02.2010
- Die grundsätzliche sachliche Rechtfertigung einer Vertragsstrafe bei - vom Kunden veranlasster - Vertragsbeendigung ist jedoch nur im Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gegeben.OGH 4 Ob 99/09a, 23.02.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123616 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 14.
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 75/25w, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 68/24a, 23.10.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 169/22x, 18.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 110/17f, 24.08.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 14/17z, 24.05.2017, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 132/15f, 20.01.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Vertragsbestimmung ist für Sie nicht verbindlich, wenn sie Sie unangemessen lange an den Vertrag bindet. Wie lang zu lang ist, wird im Einzelfall durch Abwägung der wesentlichen Umstände beurteilt. Wählen Sie eine Variante mit besonders niedriger monatlicher Zahlung, kann auch eine lange Mindestdauer zulässig sein.
Das gesetzliche Kündigungsrecht bei langer Laufzeit steht nur Verbrauchern zu, weil man einem Unternehmer zutraut, die Tragweite langer Bindungen richtig einzuschätzen. Für Verträge, die vor dem 1. Jänner 1995 geschlossen wurden, gilt es nur eingeschränkt: Der Versicherer darf dann die Differenz zur Prämie für eine kürzere Laufzeit nachfordern, wenn sein Tarif damals eine solche vorsah.