Zum Inhalt springen

Darf ich wegen einer Nebensache den ganzen Vertrag auflösen?

günstig für Schuldner betrifft Käufer, Verkäufer, Vertragspartner, Konsument
Die Regeln über den Rücktritt wegen Verzugs oder Vereitelung sind eng zu verstehen. Betrifft die Verzögerung nur eine Nebenpflicht, berechtigt das nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Die Bestimmungen der §§ 918 - 921 ABGB sind einschränkend dahin auszulegen, daß die Verzögerung und Vereitlung von Nebenpflichten durch die Vorschriften, nach denen die Verzögerung oder Vereitlung der Erfüllung den Gläubiger stets zum Rücktritt vom ganzen Vertrag berechtigt, nicht getroffen wird (unter Heranziehung der Lehre Gschnitzer).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018293 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Bedeutung der Nebenleistung beim Zurückbehalten

Wenn ihr im Austauschverhältnis erhebliche Bedeutung zukommt. Bei einer unwesentlichen Nebenleistung dürfen Sie Ihre eigene Leistung nicht zurückhalten, bei einer bedeutsamen dagegen schon. Ob das der Fall ist, richtet sich nach der Übung des Verkehrs.

günstig für Gläubiger Zurückbehaltung wegen einer Nebenpflicht

Nein. Allein der Umstand, dass die säumige Leistung nur eine Nebenleistung ist, schließt ein Zurückbehaltungsrecht noch nicht aus. Für eine ganz unwesentliche Nebenpflicht, etwa das Legen einer Rechnung, besteht es allerdings nicht.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Rücktritt nur bei eigener Vertragstreue
Vertragsrecht · Rücktritt wegen erschütterten Vertrauens
Vertragsrecht · Rücktrittsregeln sind abdingbar
Vertragsrecht · Nachfrist beim Vertragsrücktritt
Vertragsrecht · Rücktritt des Unternehmers vom Werkvertrag