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Gilt ein anderes Recht, wenn eine Vertragsklausel unwirksam war?

betrifft Konsument, Unternehmer, Kreditnehmer
Nein. Fällt eine Klausel weg, tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Diese ist immer dieselbe, ganz gleich aus welchem Grund sie herangezogen wird. Dass eine Klausel in einem früheren Verfahren als unklar beanstandet wurde, ändert daran nichts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Bei der Ermittlung bzw. Anwendung dispositiven Rechts kann keine Rolle spielen, aus welchem Grund es heranzuziehen ist. Das dispositive Recht ist kein anderes, nur weil in einem Vorprozess Klauseln als intransparent erkannt wurden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133253 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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