Gilt eine Gerichtsstandsklausel mit dem Zusatz zu gesetzlichen Regelungen?
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 21.11.2023 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2007)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klausel in AGB für Finanzierungsleasing (Klausel 26).OGH 4 Ob 59/09v, 08.09.2009
- Hier: Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens „Gerichtsstand ist Wien, Innere Stadt, soferne nicht ein Verbrauchergeschäft gemäß § 1 KSchG vorliegt." (Klausel 21) vermittelt dem Verbraucher ein unrichtiges Bild der Rechtslage und verstößt gegen § 6 Abs 3 KSchG.OGH 10 Ob 70/07b, 28.01.2009
- Hier: AGB für Ankauf- und Barkredite. (Klausel 23)OGH 4 Ob 221/06p, 20.03.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121953 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 201/20w, 18.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 144/18m, 18.11.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 179/18d, 23.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 217/16x, 20.07.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
- KSchG § 14 · Gerichtsstand
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Eine Klausel, wonach bei Unwirksamkeit einer Bestimmung jene Regel gilt, die das Gesetz für Verbraucher vorsieht, ist zulässig. Sie gibt nur die bestehende Rechtslage wieder und ist deshalb nicht intransparent.
Eine Vereinbarung über das zuständige Gericht ist auch dann schriftlich zustande gekommen, wenn sie nicht im Vertrag selbst steht, sondern in den Geschäftsbedingungen. Voraussetzung ist, dass der Vertragstext ausdrücklich auf diese Bedingungen verweist.