Zum Inhalt springen

Ist eine Klausel gültig, die unwirksame Teile automatisch ersetzt?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Versicherungsnehmer, Unternehmer
Eine Klausel, die unwirksame Vertragsteile durch etwas anderes ersetzen soll, ist unklar und damit unwirksam, wenn Sie sich damit zu einer Erklärung und Vertragsänderung verpflichten sollen, die Sie nicht vorhersehen können. Sie können dann nicht erkennen, worauf Sie sich einlassen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Eine „Salvatorische Klausel" ist im Sinne des § 6 Abs 3 KSchG intransparent, wenn sich der Versicherungsnehmer „zur Abgabe einer ihm nicht vorhersehbaren Erklärung und Abänderung des Vertrages verpflichten soll, wobei nicht vom Horizont der 'redlichen' Vertragsparteien ausgegangen werden soll, sondern vom unzulässigen Sinn und Zweck der Bestimmung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122045 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Ersatzregelung für unwirksame Klauseln

Ja. Eine Klausel, wonach bei Unwirksamkeit einer Bestimmung jene Regel gilt, die das Gesetz für Verbraucher vorsieht, ist zulässig. Sie gibt nur die bestehende Rechtslage wieder und ist deshalb nicht intransparent.

günstig für Unternehmer Teilweise Gültigkeit unzulässiger Klauseln

Ja, unter Umständen. Eine Klausel, die zu weit geht, kann in dem Umfang aufrecht bleiben, in dem ihr Inhalt nicht zu beanstanden ist. Voraussetzung ist, dass erkennbar ist, dass die Vertragsparteien diesen Teil auch so vereinbart hätten. Unzulässig ist die Klausel nur so weit, wie die grobe Benachteiligung reicht.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Unklare Klausel ist unwirksam
Vertragsrecht · Gesetzliche Regelung nach unwirksamer Klausel
Arbeitsrecht · Teilnichtigkeit im Arbeitsvertrag
Vertragsrecht · Unklare Klauseln in Verträgen