Ist eine Klausel gültig, die unwirksame Teile automatisch ersetzt?
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verbandsprozess. AGB eines Veranstaltungsunternehmens. Anordnung eines Haftungsausschlusses „soweit gesetzlich zulässig“.OGH 9 Ob 23/23g, 26.07.2023
- Hier: Klausel in Reiseversicherungsbedingungen, wonach kein Versicherungsschutz besteht, "solange" diesem "Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw Embargos (...) entgegenstehen". Verstoß gegen § 6 Abs 3 KSchG.OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023
- Hier: Klausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen einer Fluglinie, wonach bei Widerspruch zu Gesetz die Gesetze Vorrang haben [Klausel 4].OGH 4 Ob 63/21z, 20.04.2021
- Eine sogenannte salvatorische Klausel ist iSd § 6 Abs 3 KSchG dann intransparent, wenn sie beispielsweise den AGB nur soweit Geltung zubilligt, als ihnen nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstünden, oder wenn sich der Verbraucher zur Abgabe einer ihm nicht vorhersehbaren Erklärung und Abänderung eines Vertrags verpflichten soll, weil damit die Rechtsposition des Verbrauchers unklar wird und ihm das Risiko aufgebürdet wird, seine Rechte selbst zu erkennen.OGH 8 Ob 132/15t, 27.01.2017
- Hier: Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die fondsgebundene Lebensversicherung.OGH 7 Ob 233/06z, 09.05.2007
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Klausel in einem Mietvertragsformular eines Hausverwaltungsunternehmens.OGH 7 Ob 78/06f, 11.10.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122045 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 11.
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 205/23z, 20.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 23/23g, 26.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 3/23a, 19.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 228/17h, 21.12.2017, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 132/15t, 27.01.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Eine Klausel, wonach bei Unwirksamkeit einer Bestimmung jene Regel gilt, die das Gesetz für Verbraucher vorsieht, ist zulässig. Sie gibt nur die bestehende Rechtslage wieder und ist deshalb nicht intransparent.
Ja, unter Umständen. Eine Klausel, die zu weit geht, kann in dem Umfang aufrecht bleiben, in dem ihr Inhalt nicht zu beanstanden ist. Voraussetzung ist, dass erkennbar ist, dass die Vertragsparteien diesen Teil auch so vereinbart hätten. Unzulässig ist die Klausel nur so weit, wie die grobe Benachteiligung reicht.