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Muss mich die Bank warnen, bevor ich für jemanden hafte?

günstig für Bürge betrifft Bürgen, Pfandgeber, Banken, Kreditnehmer
Grundsätzlich muss die Bank nicht warnen. Ausnahmsweise besteht eine Warnpflicht, wenn die Bank bereits weiß, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist oder unmittelbar vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch steht, und ihm den Kredit nur wegen der Sicherheit eines Dritten trotzdem gibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (40 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Eine Warnpflicht der Bank wird nur dann ausnahmsweise und mit entsprechenden Vorbehalten anzunehmen sein, wenn die Bank schon Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder dem unmittelbar bevorstehenden wirtschaftlichen Zusammenbruch zB eines Kreditnehmers hat, diesem wegen der von einem Dritten geleisteten Sicherheit aber trotzdem noch einen Kredit gewährt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026488 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 40.

Im Gesetz

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