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Wann unterliegt eine öffentliche Stelle dem Wettbewerbsrecht?

günstig für Mitbewerber betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Gemeinden, Behörden
Es kommt darauf an, was die öffentliche Stelle tut. Handelt sie hoheitlich, ist sie dem Lauterkeits- und Kartellrecht entzogen; tritt sie dagegen privatrechtlich und unternehmerisch am Markt auf, ist sie daran gebunden. Daneben gibt es privatrechtliches Handeln ohne unternehmerischen Charakter, das keine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 11.08.2020 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Die Tätigkeit der öffentlichen Hand lässt sich in drei Fallgruppen einteilen: Hoheitliches Handeln (das dem Lauterkeits- und Kartellrecht entzogen ist), privatrechtliches Handeln mit unternehmerischem Charakter (bei Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit) und privatrechtliches Handeln ohne unternehmerischem Charakter, das nicht als Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr qualifiziert werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131475 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

UWG §1

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