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Anderes · Gleichbehandlung bei der Förderungsvergabe

Muss die öffentliche Hand Förderungen an alle gleich vergeben?

günstig für Förderwerber betrifft Förderwerber, Vereine, Unternehmer, Gemeinden, Bürger
Auch wenn eine Behörde oder Gemeinde wie eine Privatperson auftritt, ist sie an den Gleichheitsgrundsatz gebunden. Das gilt gerade bei der Vergabe von Förderungen. Sie darf also nicht willkürlich zwischen Bewerbern unterscheiden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (38 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Die öffentliche Hand steht auch bei privatrechtlicher Tätigkeit und gerade bei Subventionsvergaben unter weitgehenden Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 22 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038110 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 38.

Im Gesetz

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