Bleibt mein Pfandrecht bestehen, wenn der Verkäufer zurückkauft?
günstig für Pfandgläubiger betrifft Pfandgläubiger, Käufer, Verkäufer, Banken
Ja. Übt der frühere Verkäufer sein Wiederkaufsrecht aus, erlischt ein später eingetragenes Pfandrecht nicht von selbst. Es bleibt bestehen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 23.05.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Die Ausübung des Wiederkaufsrechts durch den Wiederverkäufer führt nicht zum ex‑lege‑Erlöschen eines nachrangigen Pfandrechts.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131499 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 58/17s, 23.05.2017, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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