Zum Inhalt springen

Bleibt mein eingetragenes Vorkaufsrecht beim neuen Eigentümer bestehen?

günstig für Vorkaufsberechtigter betrifft Grundeigentümer, Käufer, Vorkaufsberechtigter
Ja. Wechselt die belastete Liegenschaft den Eigentümer, ohne dass der Vorkaufsfall eintritt, bleibt Ihr im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht bestehen. Es geht als Last auf den Erwerber über, und Sie können es ausüben, wenn dieser die Sache später verkauft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 02.04.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Wechselt eine mit einem verbücherten Vorkaufsrecht belastete Liegenschaft ihren Eigentümer (hier: Anerkenntnis der grundbücherlichen Eigentümerin, daß nicht sie, sondern ein anderer Liegenschaftseigentümer ist) ohne den Vorkaufsfall auszulösen, bleibt das Vorkaufsrecht bestehen (GlU 7645; SZ 25/92; EvBl 1993/78). Es geht als Belastung auf den Erwerber über (§ 443 ABGB) und kann ausgeübt werden, wenn dieser nun die Sache verkauft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014294 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Ersitzung und eingetragenes Vorkaufsrecht
Eigentum und Grundbuch · Vorkaufsrecht bei Verkauf der Gesamtliegenschaft
Eigentum und Grundbuch · Zweifel am Vorkaufsfall im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Vorkaufsrecht beim Verkauf eines Anteils
Eigentum und Grundbuch · Verkaufsfreiheit trotz Vorkaufsrecht