Bleibt mein eingetragenes Vorkaufsrecht beim neuen Eigentümer bestehen?
günstig für Vorkaufsberechtigter betrifft Grundeigentümer, Käufer, Vorkaufsberechtigter
Ja. Wechselt die belastete Liegenschaft den Eigentümer, ohne dass der Vorkaufsfall eintritt, bleibt Ihr im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht bestehen. Es geht als Last auf den Erwerber über, und Sie können es ausüben, wenn dieser die Sache später verkauft.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 02.04.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Wechselt eine mit einem verbücherten Vorkaufsrecht belastete Liegenschaft ihren Eigentümer (hier: Anerkenntnis der grundbücherlichen Eigentümerin, daß nicht sie, sondern ein anderer Liegenschaftseigentümer ist) ohne den Vorkaufsfall auszulösen, bleibt das Vorkaufsrecht bestehen (GlU 7645; SZ 25/92; EvBl 1993/78). Es geht als Belastung auf den Erwerber über (§ 443 ABGB) und kann ausgeübt werden, wenn dieser nun die Sache verkauft.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorkaufsrecht einer Stadtgemeinde, das unbefristet für alle Arten der Veräußerung gelten soll.OGH 10 Ob 25/23h, 21.11.2023
- Die gesetzliche Erbfolge fällt nicht unter die „anderen Veräußerungsarten" im Sinne des §1078 ABGB.OGH 2 Ob 132/06k, 21.12.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014294 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 7.
- OGH 5 Ob 211/23z, 02.04.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 129/23s, 12.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 25/23h, 21.11.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 158/22d, 05.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 179/18v, 25.10.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 443
- ABGB § 1078
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 9
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