In welchem Verfahren wird eine Änderung der Stiftung genehmigt?
betrifft Privatstiftungen, Stiftungsvorstände, Begünstigte
Ein Antrag auf gerichtliche Genehmigung einer Änderung der Stiftungserklärung wird im Verfahren außer Streitsachen erledigt. Dasselbe gilt für die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts der Stiftung mit einem Mitglied ihres Vorstands.
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 30.08.2023 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2006)
Zu den im Verfahren außer Streitsachen zu erledigenden Sachen gehört auch ein Antrag auf gerichtliche Genehmigung einer Änderung der Stiftungserklärung.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zu den im Verfahren außer Streitsachen zu erledigenden Sachen gehört auch ein Antrag auf Genehmigung eines Rechtsgeschäfts nach § 17 Abs 5 PSG. (Hier: Vereinbarung über die rechtsfreundliche Beratung und Vertretung der Privatstiftung durch ein Vorstandsmitglied.)OGH 6 Ob 155/06x, 31.08.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120843 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 6 Ob 118/23f, 30.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 52/16k, 27.04.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
PSG §17 Abs5; PSG §40
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