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Wie wird das Wochengeld ohne Arbeitsverhältnis berechnet?

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Die Berechnungsregel geht von Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis aus und ist deshalb lückenhaft, wenn der Anspruch ausnahmsweise kein aufrechtes Arbeitsverhältnis voraussetzt. Diese Lücke wird geschlossen, indem der maßgebliche Beobachtungszeitraum verlängert wird. Er wird so lange weiter verschoben, bis drei volle Kalendermonate erreicht sind, aus denen sich ein durchschnittlicher Arbeitsverdienst errechnen lässt.

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Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Insoweit § 162 Abs 3 lit b ASVG auf das – offensichtlich aus einem Arbeitsverhältnis stammende – Entgelt abstellt, erweist sich die Regelung für den Ausnahmefall des § 122 Abs 2 Z 1 lit b ASVG, in dem der Wochengeldanspruch kein aufrechtes Arbeitsverhältnis voraussetzt, als lückenhaft. Die planwidrige Lücke lässt sich durch entsprechende Verlängerung des Beobachtungszeitraums, wie sie in § 162 Abs 3 Satz 7 ASVG angeordnet wird, schließen, wobei sich der Beobachtungszeitraum nicht nur einmalig nach hinten verschiebt, sondern so lange, bis ein Zeitraum von drei vollen Kalendermonaten erreicht wird, aus dem sich ein durchschnittlicher Arbeitsverdienst errechnen lässt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131566 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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