Bekomme ich Wochengeld in Höhe meines jetzigen Verdienstes?
betrifft Arbeitnehmerinnen, Schwangere, Versicherte, Krankenkasse
Das Wochengeld soll den Verdienst ersetzen, der Ihnen im Zusammenhang mit der Entbindung entgeht. Berechnet wird es aber aus dem Durchschnitt vergangener Zeiträume und nicht danach, was Sie künftig voraussichtlich verdient hätten. Der Gesetzgeber nimmt deshalb in Kauf, dass Sie trotz des Wochengelds einen Verdienstausfall erleiden können.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Das Wochengeld soll einen Ersatz für den im Zusammenhang mit der Entbindung stehenden Verlust des Arbeitsverdienstes darstellen. Der Gesetzgeber entschied sich dabei aber für das Durchschnittsprinzip, das vergangene Werte berücksichtigt, und nicht für das Ausfallsprinzip, das die in Zukunft voraussichtlich zu erwartende Entwicklung in Rechnung stellt. Er nimmt daher in Kauf, dass die Versicherte trotz des Wochengeldes einen Verdienstausfall erleiden kann (SSV-NF 4/19, 4/131).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Abgrenzung der Fälle des § 162 Abs 3 und des Abs 3b Z 2 ASVG richtet sich nach dem Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls. Wochengeld in fixer Höhe gebührt, wenn der Versicherungsfall der Mutterschaft noch während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld eingetreten ist. Tritt der Versicherungsfall erst danach ein, gebührt dagegen ein Wochengeld in Höhe des § 162 Abs 3 ASVG; das im Beobachtungszeitraum bezogene Kinderbetreuungsgeld ist in dieser Situation nur Teil der Bemessungsgrundlage, was im Ergebnis eine „Mischberechnung“ bedeutet.OGH 10 ObS 98/24w, 14.01.2025
- Hier: Berechnung des Wochengeldanspruchs bei parallel zum Kinderbetreuungsgeld bezogenen geringfügigen Einkünften (ohne Selbstversicherung nach § 19a ASVG).OGH 10 ObS 98/24w, 14.01.2025
- Der Bezug des slowakischen Mutterschaftsgelds durch den Vater dient nicht denselben Zielen wie das Wochengeld.OGH 10 ObS 101/22h, 25.04.2023
- Hier: Slowakisches Mutterschaftsgeld.OGH 10 ObS 101/22h, 25.04.2023
- Hier: Keine Anwendung des § 162 Abs 3 ASVG (Berechnung des Wochengeldes anhand eines in den 13 Wochen bzw 3 Kalendermonaten bis zum Eintritt des Beschäftigungsverbots bezogenen Durchschnittsverdienstes) auf den Fall, in dem die Klägerin – nach einem Monat der Vollzeitbeschäftigung im genannten Beobachtungszeitraum – bei Eintritt des Versicherungsfalls geringfügig beschäftigt und nach § 19a ASVG selbstversichert war; ihr gebührt das Wochengeld in fixer Höhe iSd § 162 Abs 3a ASVG.OGH 10 ObS 119/22f, 18.10.2022
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Das Wochengeld unterfällt unionsrechtlich dem Versicherungsfall der Mutterschaft, weil es dem Ausgleich von Einkommensverlusten infolge Schwangerschaft und Geburt dient.OGH 10 ObS 98/18m, 22.01.2019
- Das Wochengeld einer nach dem B‑KUVG Versicherten, deren Krankenversicherung (anders als bei nach dem ASVG Versicherten) nach Ende des Bezugs von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls der zweiten Mutterschaft noch vor Ende der zweijährigen Karenzzeit nach dem MSchG aufrecht war, bemisst sich mit 0, wenn sie innerhalb des Beobachtungszeitraums des § 162 Abs 3 erster Satz ASVG keinerlei Einkommen mehr bezogen hat.OGH 10 ObS 100/17d, 14.11.2017
- Das Wochengeld ist eine Einkommensersatzleistung, die sich nach dem Durchschnittsprinzip am Einkommen vor dem Eintritt des Versicherungsfalls im maßgebenden Beobachtungszeitraum orientiert.OGH 10 ObS 76/16y, 18.05.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117195 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 10 ObS 91/24s, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 96/16g, 18.08.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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