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Bekomme ich Wochengeld in Höhe meines jetzigen Verdienstes?

betrifft Arbeitnehmerinnen, Schwangere, Versicherte, Krankenkasse
Das Wochengeld soll den Verdienst ersetzen, der Ihnen im Zusammenhang mit der Entbindung entgeht. Berechnet wird es aber aus dem Durchschnitt vergangener Zeiträume und nicht danach, was Sie künftig voraussichtlich verdient hätten. Der Gesetzgeber nimmt deshalb in Kauf, dass Sie trotz des Wochengelds einen Verdienstausfall erleiden können.

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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Das Wochengeld soll einen Ersatz für den im Zusammenhang mit der Entbindung stehenden Verlust des Arbeitsverdienstes darstellen. Der Gesetzgeber entschied sich dabei aber für das Durchschnittsprinzip, das vergangene Werte berücksichtigt, und nicht für das Ausfallsprinzip, das die in Zukunft voraussichtlich zu erwartende Entwicklung in Rechnung stellt. Er nimmt daher in Kauf, dass die Versicherte trotz des Wochengeldes einen Verdienstausfall erleiden kann (SSV-NF 4/19, 4/131).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117195 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Im Gesetz

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