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Schützt mich ein Kollektivvertrag durch ein Zustimmungsrecht des Betriebsrats?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Nein. Ein Kollektivvertrag darf die Kündigung älterer Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen nicht davon abhängig machen, dass der Betriebsrat einem Sozialplan zugestimmt hat. Eine solche Regelung erweitert die Mitbestimmung der Belegschaft über das zwingend Vorgegebene hinaus und ist deshalb nichtig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 24.05.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Eine Regelung in einem Kollektivvertrag, die die Kündigung älterer Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen vom Vorliegen eines Sozialplans abhängig gemacht, dem „der Betriebsrat zugestimmt hat“, stellt eine unzulässige Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Belegschaft dar und ist wegen Verstoßes gegen absolut zwingende Normen des ArbVG nichtig.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131569 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Grenzen der Regelung durch Kollektivvertrag

Nein. Ein Kollektivvertrag kann nur solche Ansprüche ändern, die selbst aus einem Kollektivvertrag stammen. Ansprüche, die auf Ihrem Einzelvertrag oder auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, sind einer Änderung durch Kollektivvertrag entzogen.

günstig für Arbeitnehmer Zwingende Kündigungstermine im Kollektivvertrag

Nein. Die im Kollektivvertrag vorgesehenen Kündigungstermine sind zu Ihren Gunsten zwingend. Abweichende Termine können nur dann wirksam vereinbart werden, wenn sie für Sie als Arbeitnehmer günstiger sind.

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