Darf ein Kollektivvertrag mir ein Recht wegnehmen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auslegung von Art XIII Punkt 6 des Kollektivvertrags für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe („Unglücksfall“).OGH 8 ObS 6/23z, 11.01.2024
- Im Rahmen des Gleichheitssatzes haben die Parteien des Kollektivvertrags bei ihren Vereinbarungen über die Einstufung innerhalb des ihnen zur Verfügung stehenden Gestaltungsspielraums die wirtschaftliche Absicherung der Arbeitnehmer durch die Bewertung ihrer Arbeitsleistung in Beziehung zur Lohnkostenbelastung der Arbeitgeber zu setzen und so ein Synallagma zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags herzustellen.OGH 9 ObA 80/11x, 27.02.2012
- In Anbetracht der Interessenwahrungspflicht der Kollektivvertragsparteien ist von einer „abgeschwächten“ Grundrechtsbindung auszugehen.OGH 9 ObA 80/11x, 27.02.2012
- Hier: DBO der Bediensteten der Österreichischen Privatbahnen.OGH 9 ObA 66/07g, 20.08.2008
- Diese gilt zufolge der mittelbaren Grundrechtsbindung auch für die Betriebsparteien.OGH 8 ObA 8/05t, 30.06.2005
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: § 22 DO.BOGH 9 ObA 195/99p, 26.01.2000
- Hier: Geltungsbereichsfestsetzung durch die Gehaltstafel f (KollV für die Handelsangestellten) auf nur einige namentlich genannte große Unternehmen - sachlich gerechtfertigt.OGH 9 ObA 125/98f, 08.07.1998
- Beachtung des sich aus dem Gleichheitsgebot ergebenden Sachlichkeitsgebotes.OGH 9 ObA 125/98f, 08.07.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038765 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 19.
- OGH 8 ObS 6/23z, 11.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 74/22f, 16.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 67/22v, 24.10.2022, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 59/22t, 30.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 88/19k, 27.08.2019, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 93/17t, 30.10.2017, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 12/17y, 28.09.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Regeln eines Kollektivvertrags werden nicht daran gemessen, ob der Arbeitgeber alle Beschäftigten gleich behandelt. Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz richtet sich in erster Linie an den Arbeitgeber selbst. Kollektivvertragliche Regeln werden stattdessen daran geprüft, ob sie gegen die guten Sitten und den Gleichheitsgedanken der Verfassung verstoßen.
Ja. Wird ein Kollektivvertrag nur als Muster in Ihren Dienstvertrag übernommen, sichert er keinen Mindeststandard. Einzelne Punkte dürfen dann auch ungünstiger geregelt werden, etwa ein anderer Kündigungstermin. Anders ist es bei jenem Kollektivvertrag, der ohnehin für Sie gilt.