Darf ein Kollektivvertrag dem Betriebsrat zusätzliche Mitspracherechte geben?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 18.07.2022 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Soweit es um den Abschluss und den normativen Inhalt der von § 4b Abs 4 AZG unmittelbar der Betriebsvereinbarung zugewiesenen Gleitzeitregelung geht, können diese speziell vom Gesetzgeber diesen Vertragspartnern im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeitmodelle zugewiesenen Kompetenzen durch die Kollektivvertragsparteien nicht eingeschränkt werden.OGH 8 ObA 77/18h, 16.12.2019
- § 29 ArbVG gestattet eine Übertragung von Kompetenzen an die Betriebsvereinbarungsparteien, nicht aber den Entzug von den Betriebsvereinbarungsparteien durch das Gesetz zugewiesenen Kompetenzen.OGH 8 ObA 77/18h, 16.12.2019
- Die Bestimmungen des Betriebsverfassungsrechts haben absolut zwingenden Charakter.OGH 8 ObA 61/07i, 22.11.2007
- Es muss nämlich davon ausgegangen werden, dass das ArbVG, das die Belegschaftsbefugnisse derart speziell, fein differenziert und je nach Materie besonders abgestuft geregelt hat, eine endgültige, durch autonome Regelung grundsätzlich nicht abänderbare Ordnung schaffen wollte. Dies hat auch für den allgemeinen Entlassungsschutz nach dem ArbVG zu gelten.OGH 9 ObA 31/04f, 21.04.2004
- Es ist mit dem Zweck des Betriebsverfassungsrechtes unvereinbar, dem Betriebsrat zu ermöglichen, im vorhinein auf seine betriebliche Mitbestimmung dem Betriebsinhaber gegenüber rechtswirksam zu verzichten. (Hier: Verzicht auf Kündigungsanfechtungsrecht im Sozialplan)OGH 8 ObA 79/03f, 30.10.2003
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- Hier: Betriebsvereinbarung, nach der bei ausdrücklichen Widerspruch des Betriebsrates gegen die beabsichtigte Kündigung, die Kündigung unwirksam ist.OGH 8 ObA 338/99k, 24.02.2000
- Mitbestimmungsrechte der Belegschaft sind in den Bestimmungen des ArbVG über die Betriebsverfassung abschließend und absolut zwingend geregelt.OGH 8 ObA 338/99k, 24.02.2000
- Hier: Betriebsvereinbarung, nach der "erkrankte Dienstnehmer solange sie arbeitsunfähig sind, nicht gekündigt werden können, wenn der Betriebsrat schriftlich Einspruch erhebt".OGH 9 ObA 151/97i, 22.10.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050863 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 8 ObA 43/22i, 18.07.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 77/18h, 16.12.2019
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Neben der Teilnahme an Sitzungen und Betriebsversammlungen haben Sie als Betriebsratsmitglied weitere eigene Rechte, die nicht beschränkt werden dürfen. Dieses Verbot gilt unbedingt. Umgekehrt können die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats auch nicht durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung erweitert werden.
Nein. Ein Kollektivvertrag darf die Regelung nicht fremden Stellen überlassen, indem er auf deren jeweils gültige Vorschriften verweist. Wird der Inhalt dieser fremden Regelung im Kollektivvertrag nicht wiedergegeben und ist sie nicht ordentlich veröffentlicht, bleibt die Verweisung auch nicht eingeschränkt gültig.