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Darf ein Kollektivvertrag dem Betriebsrat zusätzliche Mitspracherechte geben?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Ein Kollektivvertrag darf die Mitbestimmung der Belegschaft nur so weit regeln, wie es das Arbeitsverfassungsgesetz erlaubt. Werden dem Betriebsrat darüber hinaus Mitspracherechte eingeräumt, greift das in zwingendes Recht ein. Solche Regelungen sind unwirksam.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 18.07.2022 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Die Organisation der Betriebsverfassung sowie die Mitbestimmungsrechte der Belegschaft können durch Kollektivvertrag (und kraft kollektivvertraglichen Vorbehalts gemäß § 29 ArbVG durch Betriebsvereinbarung) nur so weit geregelt werden, als sie von der durch § 2 Abs 2 ArbVG gesetzlich eingeräumten Regelungsbefugnis umfasst sind und somit zum erlaubten Inhalt des KollV gehören. Selbst bei einer Bejahung des Doppelcharakters von kollektivvertraglich begründeten Mitbestimmungsrechten in Personalangelegenheiten, wird dadurch doch in den zweiseitig zwingenden Charakter der Normen des Arbeitsverfassungsgesetzes eingegriffen. Derartige Mitwirkungsrechte, die durch die den Kollektivvertragsparteien erteilte Normsetzungsbefugnis daher nicht gedeckt sind, verstoßen gegen absolut zwingende Normen des ArbVG. Sie sind daher nichtig. (hier: Abänderung zu § 24 des RahmenkollV für die Nahrungsmittelindustrie und Genussmittelindustrie Österreichs durch den Branchenanhang zu diesem KollV.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050863 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Unantastbare Rechte des Betriebsratsmitglieds

Nein. Neben der Teilnahme an Sitzungen und Betriebsversammlungen haben Sie als Betriebsratsmitglied weitere eigene Rechte, die nicht beschränkt werden dürfen. Dieses Verbot gilt unbedingt. Umgekehrt können die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats auch nicht durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung erweitert werden.

günstig für Arbeitnehmer Verweisung im Kollektivvertrag auf fremde Regeln

Nein. Ein Kollektivvertrag darf die Regelung nicht fremden Stellen überlassen, indem er auf deren jeweils gültige Vorschriften verweist. Wird der Inhalt dieser fremden Regelung im Kollektivvertrag nicht wiedergegeben und ist sie nicht ordentlich veröffentlicht, bleibt die Verweisung auch nicht eingeschränkt gültig.

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