Verfällt mein Restguthaben beim Handyvertrag am Ende?
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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 24.05.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 Ob 14/17z, 24.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf der Gültigkeitsdauer, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihnen ein noch vorhandenes Guthaben ausgefolgt wird. Der Kartenaussteller erfüllt damit eine gesetzliche Pflicht und darf dafür grundsätzlich kein Entgelt verlangen; er darf nur die tatsächlich durch den Rücktausch entstandenen Kosten begehren.
Nein. Kündigen Sie, weil der Anbieter seine Geschäftsbedingungen ändert, darf er sich nicht das Recht vorbehalten, die Änderung binnen eines Monats zurückzuziehen und den Vertrag zu den alten Bedingungen fortzusetzen. Eine solche Klausel benachteiligt Sie gröblich und ist unzulässig.