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Verfällt mein Restguthaben beim Handyvertrag am Ende?

günstig für Unternehmer betrifft Konsumenten, Mobilfunkkunden, Telekomanbieter
Ja. Erhalten Sie vom Telefonanbieter Gutschriften, etwa für die Entgegennahme bestimmter Anrufe, darf der Vertrag enden, bevor Sie die Gutschrift ganz verbraucht haben. Dass Sie das Restguthaben nicht ausbezahlt bekommen, verstößt weder gegen Ihr Kündigungsrecht noch benachteiligt es Sie grob.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 24.05.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Gewährt ein Telekommunikationsunternehmen seinen Kunden Gutschriften für die Entgegennahme bestimmter Telefongespräche, verstößt es weder gegen die Kündigungsmöglichkeit nach § 25 Abs 3 TKG noch gegen § 879 Abs 3 ABGB, wenn das Vertragsverhältnis endet, bevor die gesamte Gutschrift verbraucht ist, selbst wenn der Kunde keine Auszahlung des Restguthabens verlangen kann.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Auszahlung des Kartenguthabens

Ja. Endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf der Gültigkeitsdauer, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihnen ein noch vorhandenes Guthaben ausgefolgt wird. Der Kartenaussteller erfüllt damit eine gesetzliche Pflicht und darf dafür grundsätzlich kein Entgelt verlangen; er darf nur die tatsächlich durch den Rücktausch entstandenen Kosten begehren.

günstig für Konsument Kündigung nach Änderung der Handy-Bedingungen

Nein. Kündigen Sie, weil der Anbieter seine Geschäftsbedingungen ändert, darf er sich nicht das Recht vorbehalten, die Änderung binnen eines Monats zurückzuziehen und den Vertrag zu den alten Bedingungen fortzusetzen. Eine solche Klausel benachteiligt Sie gröblich und ist unzulässig.

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