Zum Inhalt springen

Was gilt, wenn die Haftungssumme für alle Geschädigten nicht reicht?

betrifft Geschädigte, Anleger, Wirtschaftsprüfer, Gläubiger
Übersteigen die Ansprüche mehrerer Geschädigter zusammen den gesetzlichen Höchstbetrag der Haftung des Abschlussprüfers, wird der Betrag nicht gleichmäßig auf alle verteilt. Es entscheidet die zeitliche Reihenfolge.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Übersteigen die Ansprüche mehrerer Geschädigter zusammen den Hafungshöchstbetrag des § 275 Abs 2 UGB, hat eine Aufteilung nach dem Prioritätsprinzip zu erfolgen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131576 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers gegenüber Dritten
Schadenersatz · Haftung mehrerer Schädiger
Versicherung · Verteilung einer zu geringen Deckungssumme
Schadenersatz · Getrennte Prüfung mehrerer Haftender
Schadenersatz · Ausgleich zwischen mehreren Haftenden