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Gilt die Sonderregel für Abschlussprüfer auch gegenüber geschädigten Außenstehenden?

günstig für Abschlussprüfer betrifft Abschlussprüfer, Anleger, Banken, Gesellschafter, Unternehmer
Für die Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers gilt eine eigene gesetzliche Regelung. Diese Regelung wirkt nicht nur im Verhältnis zur geprüften Gesellschaft, sondern auch gegenüber geschädigten Dritten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

§ 275 Abs 5 UGB gilt auch gegenüber geschädigten Dritten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128186 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 25.

Im Gesetz

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