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Gelten Geschäftsbedingungen, die ich nie bekommen habe?

günstig für Kunde betrifft Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Nein. Damit die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners Vertragsinhalt werden, muss er sie Ihnen übermitteln oder zugänglich machen. Sie müssen sich nicht von sich aus danach erkundigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 26.11.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Für die Einbeziehung der AGB eines Vertragsteils ist es erforderlich, dass sie dem anderen Teil übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Eine Erkundigungsobliegenheit besteht nicht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

CISG Art14

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