Darf die Autovermietung für fehlenden Sprit überteuert abrechnen?
günstig für Unternehmerbetrifft Mietwagenkunden, Konsumenten, Autovermieter
Ja. Eine Klausel, die Sie zum Ersatz des fehlenden Tankinhalts verpflichtet, wenn Sie das Fahrzeug entgegen Ihrer Pflicht nicht vollgetankt zurückstellen, benachteiligt Sie nicht grob. Das gilt auch dann, wenn die verrechneten Kosten deutlich über dem Marktwert liegen und dadurch jene wenigen überproportional belastet werden, die besonders krass gegen den Vertrag verstoßen.
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 24.08.2017
(1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Eine gröbliche Benachteiligung durch eine AGB-Klausel liegt nicht vor, wenn diese den Mieter eines Fahrzeugs, der verpflichtet ist, dieses vollgetankt zurückzustellen, zum Ersatz des fehlenden Tankinhalts verpflichtet auch wenn die dafür verrechneten Kosten den Marktwert deutlich übersteigen und durch die Klausel jene verschwindende Minderheit überproportional belastet wird, die gegen die vertraglichen Pflichten besonders krass verstößt.
Ja. Eine Klausel, wonach Sie das Schließfach zwar jederzeit formlos zurückgeben können, anteilige Mietbeträge aber nie zurückbekommen, benachteiligt Sie grob und ist unwirksam.
günstig für Konsument Zurückbehaltungsrecht des Verbrauchers bei Mängeln
Ja. Eine Klausel, die Sie als Verbraucher bei Mängeln auf den Betrag der notwendigen Behebungskosten beschränkt, schränkt Ihr Zurückbehaltungsrecht unzulässig ein und ist unwirksam. Dasselbe gilt bei Werkverträgen.