Muss ich am Ende des Leasings für einen Minderwert nachzahlen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Abweisung wegen Unschlüssigkeit bei KFZ-LeasingOGH 10 Ob 53/23a, 12.03.2024
- Hier: Schlüssigkeit einer Klage, mit der der Leasingnehmer Schadenersatz vom KFZ-Hersteller begehrt, bejaht, da Abschluss des <br/> Kaufvertrag einen Monat vor Abschluss des Leasingvertrags erfolgte und eine Anzahlung geleistet wurde. Abgrenzung zu 7 Ob 88/23aOGH 8 Ob 109/23x, 13.12.2023
- Eine 75%‑Regelung nur für den Mehr‑ nicht aber für den Mindererlös hinsichtlich der Differenz zwischen Verwertungsergebnis und kalkulatorischem Restwert ist gröblich benachteiligend.OGH 2 Ob 198/10x, 22.06.2011
- Die Vertragsgestaltung ist typischerweise im Interesse des Leasinggebers auf eine Amortisation des eingesetzten Kapitals zuzüglich Finanzierungskosten und angemessenem Gewinn gerichtet.OGH 2 Ob 1/09z, 22.04.2010
- Die Klausel „Der Leasingnehmer verpflichtet sich, eine eventuelle Differenz zwischen dem nach ordnungsgemäßer Vertragsbeendigung erzielten Verwertungserlös und diesem kalkulierten Restwert zur Abdeckung der erhöhten Wertminderung nach Aufforderung prompt nachzuzahlen, von etwaigen Mehrerlösen erhält der Leasingnehmer 75 %." (Klausel 13) ist unwirksam.OGH 4 Ob 59/09v, 08.09.2009
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Der Leasingnehmer trägt das Risiko der Wertminderung; ihm kommt dafür auch eine allfällige Wertsteigerung (Zeitwert über dem kalkulierten Restwert) zugute.OGH 3 Ob 12/09z, 19.05.2009
- Beim Teilamortisationsleasing ist die angestrebte volle Amortisation dadurch gewährleistet, dass neben der Summe der Leasingraten auch der erwartete oder kalkulierte Restwert des Leasingguts eine maßgebende Rolle spielt. In diesem Fall hat der Leasingnehmer entweder das Leasinggut zum vereinbarten Restwert zu übernehmen („Andienungsrecht" des Leasinggebers) oder unabhängig davon dem Leasinggeber den kalkulierten Restwert zu garantieren.OGH 6 Ob 241/07w, 17.12.2008
- Dabei wird dieses Ziel beim Vollamortisationsleasing dadurch erreicht, dass der Vertrag bis zu einem Zeitpunkt unkündbar ist („Grundlaufzeit") und die Summe der bis dahin zu entrichtenden Raten alle Aufwendungen für die Anschaffung und Refinanzierung sowie einen Gewinn abdeckt.OGH 6 Ob 241/07w, 17.12.2008
- Die Höhe der Leasingraten ist - anders als im Mietrecht - nicht an den aktuellen Nutzungswert gekoppelt. Mit zunehmender Entwertung des Leasingguts gegen Ende der Grundlaufzeit können die Leasingraten nicht selten den Gebrauchswert um ein Mehrfaches übersteigen.OGH 6 Ob 241/07w, 17.12.2008
- Die Leasingraten stehen in keinem Zusammenhang mit marktüblichen Mietzinszahlungen für ein gleichwertiges Objekt.OGH 6 Ob 241/07w, 17.12.2008
- Das Finanzierungsleasing ist eine Form der Investitionsfinanzierung, bei dem an die Stelle des Eigentumserwerbs an den Anlagegütern die bloße Gebrauchsüberlassung tritt. Typischerweise ist die Vertragsgestaltung im Interesse des Leasinggebers auf eine Amortisation des eingesetzten Kapitals zuzüglich Finanzierungskosten und angemessenem Gewinn gerichtet.OGH 6 Ob 241/07w, 17.12.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120830 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 14.
- OGH 10 Ob 65/24t, 11.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 12/24g, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 7/24p, 14.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 53/23a, 12.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 128/23h, 24.10.2023, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 209/17i, 23.01.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- ABGB § 1090
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Leasinggeber muss Ihnen die Sache brauchbar verschaffen, das ist seine Gegenleistung für die Raten. Diese Pflicht darf er nicht durch Klauseln aushöhlen, die Ihnen das gesamte Risiko aufbürden, ohne zu unterscheiden, ob Sie die Sache überhaupt ordentlich bekommen haben. Auch wenn Sie eine unrichtige Übernahmebestätigung unterschrieben haben, verlieren Sie diesen Anspruch nicht; fehlen zugesagte Eigenschaften, hat der Leasinggeber seine Pflicht verletzt.
Mietwagenkosten sind eine typische Folge der Beschädigung eines Fahrzeugs und treffen im Regelfall den Eigentümer. Müssen Sie diese Kosten aufgrund des Leasingvertrags selbst tragen, ist der Schaden nur auf Sie verlagert. Der Schädiger hat Ihnen die Mietwagenkosten dann zu ersetzen.