Genügt ein Verweis aufs Gesetz für ein Wohnrecht im Grundbuch?
günstig für Wohnungsberechtigter betrifft Wohnungsberechtigte, Liegenschaftseigentümer, Übergeber
Ja. Verweist der Vertrag ausdrücklich auf den ersten Satz der Gesetzesstelle über das Wohnungsrecht, ist damit ausreichend klargestellt, dass ein Wohnungsgebrauchsrecht und nicht ein Fruchtgenuss eingeräumt wird. Das reicht für die Bestimmtheit, die eine Eintragung im Grundbuch verlangt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 26.09.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Durch einen Verweis auf den „ersten Satz in § 521 ABGB“ im Vertrag wird eine ausreichende Konkretisierung dahin vorgenommen, dass das eingeräumte Recht Wohnungsgebrauchsrecht und nicht Fruchtnießung sein soll. Letzteres ist durch ausdrückliche Nennung des ersten Satzes der Bestimmung des § 521 ABGB ausgeschlossen, sodass dem Bestimmtheitsgebot des § 12 GBG Genüge getan ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131686 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 162/17k, 26.09.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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