Muss ich ständig lüften, damit kein Schimmel entsteht?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 23.11.2023 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Querlüften alle drei bis vier Stunden für fünf bis zehn Minuten zur Beseitigung der Feuchte kann von einem Mieter ohne konkrete Vereinbarung nicht gefordert werden.OGH 4 Ob 2/23g, 28.03.2023
- Auch ist es einem Mieter nicht zumutbar, im Winter während des gesamten Kochvorgangs aktiv zu lüften.OGH 8 Ob 34/17h, 28.09.2017
- Hier: Ein siebenmal tägliches Querlüften wird in der Regel nicht zumutbar sein, insbesondere nicht während der Wintermonate.OGH 8 Ob 34/17h, 28.09.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131720 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 5 Ob 194/23z, 23.11.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 2/23g, 28.03.2023, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1096 · Wechselseitige Rechte
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Sie müssen den Mietgegenstand üblich pflegen und auftretende Schäden beheben. Unterlassen Sie das, gilt das bereits als erheblich nachteiliger Gebrauch, und zwar schon bevor die Bausubstanz Schaden nimmt.
Nein. Unbedeutende und leicht behebbare Mängel berechtigen Sie nicht, den Vertrag sofort aufzulösen; verlangen Sie in diesem Fall die Behebung. Die vorzeitige Auflösung ist nur das äußerste Mittel. Sind gemietete Wohnräume aber gesundheitsschädlich, etwa bei Schimmel, dürfen Sie ohne Kündigung ausziehen.