Darf ich wegen eines kleinen Mangels sofort aus dem Mietvertrag?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 15.11.2021 (13 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1952)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die vorzeitige Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses ist nur das „äußerste Notventil“, sodass ein strenger Maßstab an die Qualität der dafür notwendigen wichtigen Grunde anzulegen ist.OGH 8 Ob 89/16w, 22.02.2017
- Hier: Schimmelbefall.OGH 1 Ob 24/00m, 25.07.2000
- Gesundheitsschädlichkeit der gemieteten Wohnräume ist nach § 1117 ABGB jedenfalls ein Grund, der den Bestandnehmer berechtigt, auch vor Verlauf der bedungenen zeit von dem Vertrag ohne Kündigung abzustehen.OGH 7 Ob 598/89, 15.06.1989
- Verlangen der Mängelbehebung.OGH 7 Ob 660/81, 01.10.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020861 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 5 Ob 60/21s, 15.11.2021, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 91/19x, 31.07.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur bei geringfügigen und leicht behebbaren Mängeln. Dann müssen Sie zuerst unter Setzung einer angemessenen Frist die Behebung verlangen, bevor Sie den Vertrag vorzeitig auflösen dürfen. Verweigert der Vermieter die Behebung trotz Aufforderung, besteht das Auflösungsrecht auch bei weniger folgenschweren Mängeln; unbedeutende Mängel reichen dafür aber nicht.
Ein auf Dauer angelegter Vertrag kann aus einem wichtigen Grund vorzeitig beendet werden. Für Mietverhältnisse nennt das Gesetz solche wichtigen Gründe, aus denen der Mieter die Auflösung erklären kann. Es macht dabei keinen Unterschied, ob Sie diese Erklärung als Auflösung oder als Kündigung bezeichnen.