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Kann ich noch zurücktreten, wenn die Leistung schon erbracht ist?

günstig für Unternehmer betrifft Konsumenten, Unternehmer, Dienstleister
Das Rücktrittsrecht kann wegfallen, wenn die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde. Diese Regel soll den Unternehmer davor schützen, dass Sie erst nach der vollständigen Leistung zurücktreten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 15.02.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG setzt die Vorschrift des Art 16 lit a Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU um. Offenkundiger Zweck dieser Regelungen ist, den Unternehmer davor zu schützen, dass der Verbraucher zurücktritt, nachdem die Dienstleistung schon vollständig erbracht wurde.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131792 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

FAGG §18 Abs1 Z1; RL 2011/83/EU Art16 lita

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Form des Rücktritts im Fernabsatz

Nein. Nach der alten Rechtslage vor dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz war der Rücktritt an keine bestimmte Form gebunden. Für neuere Verträge ist die Form nun ausdrücklich geregelt.

günstig für Konsument Rücktritt trotz guter Information

Die Schutzbestimmungen für Geschäfte im Fernabsatz gelten allgemein und nicht nur dann, wenn sich die typischen Gefahren im Einzelfall auch verwirklichen. Auch ausreichende Informationen vor dem Kauf beseitigen daher Ihr Rücktrittsrecht nicht.

Verwandte Fragen

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