Kann ich noch zurücktreten, wenn die Leistung schon erbracht ist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 15.02.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131792 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 Ob 119/23t, 15.02.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
FAGG §18 Abs1 Z1; RL 2011/83/EU Art16 lita
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Nach der alten Rechtslage vor dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz war der Rücktritt an keine bestimmte Form gebunden. Für neuere Verträge ist die Form nun ausdrücklich geregelt.
Die Schutzbestimmungen für Geschäfte im Fernabsatz gelten allgemein und nicht nur dann, wenn sich die typischen Gefahren im Einzelfall auch verwirklichen. Auch ausreichende Informationen vor dem Kauf beseitigen daher Ihr Rücktrittsrecht nicht.