Kann ich eine Leistung zurückfordern, wenn ihr Zweck weggefallen ist?
günstig für Leistender betrifft Konsumenten, Unternehmer, Vertragspartner
Ja. Sie können das Geleistete zurückverlangen, wenn nicht nur der Zweck des Geschäfts, sondern allgemein jene Umstände weggefallen sind, die nach dem Sinn des Geschäfts seine Grundlage bildeten. Diese Möglichkeit greift aber nur, wenn es an einer vertraglichen Regelung fehlt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 30.11.2021 (21 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1964)
Diese Gesetzesstelle greift nicht nur bei Wegfall des Geschäftszweckes ein, sondern allgemein bei Wegfall jener Umstände, die nach Interessenabwägung und nach dem Sinn des Geschäftes die Grundlage der Leistung bildeten.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 1435 ABGB gilt nur subsidiär, insbesondere im Fall des Fehlens vertraglicher Beziehungen.OGH 3 Ob 505/78, 21.02.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033931 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 5 Ob 90/21b, 30.11.2021
Im Gesetz
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