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Musste ich meinen Rücktritt vom Fernabsatzvertrag schriftlich erklären?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Unternehmer, Käufer
Nein. Nach der alten Rechtslage vor dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz war der Rücktritt an keine bestimmte Form gebunden. Für neuere Verträge ist die Form nun ausdrücklich geregelt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 14.12.2017 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2017)

Das Rücktrittsrecht nach § 5e KSchG idF vor dem FAGG war nicht formgebunden (vgl nun die ausdrückliche Regelung in § 13 Abs 1 FAGG).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131889 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

KSchG §5e

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Rücktritt nach vollständiger Leistung

Das Rücktrittsrecht kann wegfallen, wenn die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde. Diese Regel soll den Unternehmer davor schützen, dass Sie erst nach der vollständigen Leistung zurücktreten.

günstig für Unternehmer Erlöschen des Rücktrittsrechts

Ja, das ist möglich. Für das Erlöschen des Rücktrittsrechts bei einer vorzeitig erfüllten Dienstleistung gelten nur die im Gesetz genannten Voraussetzungen. Weitere, dort nicht genannte Informationspflichten kommen als zusätzliche Bedingung nicht hinzu.

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