Verliere ich mein Rücktrittsrecht, obwohl der Unternehmer schlecht informierte?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 18.12.2020 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2017)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131793 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 45/20f, 18.12.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 122/17z, 29.11.2017
Genannte Normen
FAGG §18 Abs1 Z1; RL 2011/83/EU Art16 lita
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Schutzbestimmungen für Geschäfte im Fernabsatz gelten allgemein und nicht nur dann, wenn sich die typischen Gefahren im Einzelfall auch verwirklichen. Auch ausreichende Informationen vor dem Kauf beseitigen daher Ihr Rücktrittsrecht nicht.
Nein. Nach der alten Rechtslage vor dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz war der Rücktritt an keine bestimmte Form gebunden. Für neuere Verträge ist die Form nun ausdrücklich geregelt.