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Kann ich nach der Verlängerung meines Gratisabos noch zurücktreten?

günstig für Unternehmer betrifft Konsumenten, Abonnenten, Unternehmer
Nein. Das Rücktrittsrecht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen steht Ihnen nur beim erstmaligen Vertragsabschluss zu. Folgt auf einen kostenlosen Zeitraum ein kostenpflichtiger und verlängert sich dieser mangels Kündigung neuerlich, ändert das nichts, sofern der Unternehmer klar und verständlich über die Kostenpflicht informiert hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 13.11.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Das Rücktrittsrecht nach § 11 Abs 1 FAGG steht dem Verbraucher nur beim erstmaligem Abschluss des Vertrages im Fernabsatz zu. Sieht der Vertrag nach einem kostenlosen Zeitraum einen kostenpflichtigen Zeitraum vor und verlängert sich der kostenpflichtige Zeitraum mangels Kündigung oder Widerruf neuerlich, so steht dem Konsumenten ebenfalls nur beim erstmaligen Abschluss des Vertrages das Rücktrittsrecht nach § 11 Abs 1 FAGG zu, sofern der Unternehmer in klarer und verständlicher Weise über die Kostenpflicht nach anfänglicher Gratisleistung informiert hat.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134625 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

FAGG §4 Abs1; FAGG §11

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Widerruf bei automatischer Verlängerung

Das ist derzeit nicht abschließend geklärt. Der Oberste Gerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob Ihnen bei einer automatischen Verlängerung eines im Fernabsatz geschlossenen Vertrags neuerlich ein Widerrufsrecht zusteht. Verfahren zu dieser Frage können bis zur Entscheidung unterbrochen werden.

günstig für Konsument Rücktritt trotz guter Information

Die Schutzbestimmungen für Geschäfte im Fernabsatz gelten allgemein und nicht nur dann, wenn sich die typischen Gefahren im Einzelfall auch verwirklichen. Auch ausreichende Informationen vor dem Kauf beseitigen daher Ihr Rücktrittsrecht nicht.

Verwandte Fragen

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