Genügt es, wenn ich die Vertragsinformationen auf Papier bekomme?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 29.11.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131794 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 122/17z, 29.11.2017
Genannte Normen
FAGG §3 Z5; FAGG §10
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine Website ist kein dauerhafter Datenträger, solange der Anbieter die Daten in Ihrem Bereich auch während des laufenden Vertrags löschen kann. Dass Sie die Daten selbst abspeichern könnten, genügt dafür nicht.
Nein. Nach der alten Rechtslage vor dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz war der Rücktritt an keine bestimmte Form gebunden. Für neuere Verträge ist die Form nun ausdrücklich geregelt.