Muss mein Telefonanbieter Mehrwertnummern für mich sperren?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 24.10.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131832 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 38/17b, 24.10.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Hat ein Unternehmen eine Telefonnummer für Kunden bestehender Verträge eingerichtet, darf es Ihnen dafür kein zusätzliches Entgelt verrechnen. Das gilt weit: für Anfragen, Reklamationen und Beschwerden rund um die Abwicklung Ihres Vertrags, nicht nur für die Hauptleistung.
Nein. Eine Klausel, die Ihnen allgemein Barbehebungsentgelte, Spesen, Kosten und Gebühren aus Mahnungen, Adressnachforschungen, Kartensperren, Zahlungsverzug „und dergleichen“ zusätzlich anlastet, ist unzulässig. Sie ist zu unklar, weil Sie daraus nicht erkennen können, was tatsächlich auf Sie zukommt.